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Hausordnung
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Damit Ihr Aufenthalt für Sie möglichst erholsam verläuft, haben wir eine
Hausordnung erstellt, die Sie bitte mit Rücksicht auf die Hausgemeinschaft
einhalten wollen.
Schlüssel
Die Schlüssel zu Ihren Zimmern passen auch zur Haustür bzw. zum Gartentor. Bitte
geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand. Sie gehören zu einer Schließanlage.
Bei Verlust eines Schlüssels, müssen Sie 200,00 € zahlen, da ein Teil der
Schließanlage erneuert werden muss.
Wäsche, Sauberhaltung der Räume
Wir bitten unsere Gäste höflich, sich sauber in unseren Räumen zu verhalten.
Sollten Sie Schuhe putzen wollen, so wenden Sie sich bitte an uns und wir helfen
Ihnen gern mit entsprechenden Hilfsmitteln weiter. Sollten Schäden (u.a. Flecke
auf dem Teppich) verursacht werden, so trägt diese Ihre
Privathaftpflichtversicherung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen, erholsamen Urlaubsaufenthalt und stehen
Ihnen gern weiterhin zur Verfügung
Jörg Mittenentzwei
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension
Mittenentzwei
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Geltungsbereich |
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Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension- Jörg
Mittenentzwei (Grensztr. 7, 14482 Potsdam)
Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Pension.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
vereinbart wurde.
Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension
Mittenentzwei zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen bzw. abzusagen.
Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Pensionsaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
Die
Pension Mittenentzwei haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
Die
Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der
Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. |
Rücktritt der Pension |
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- Sofern ein
Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
→Stornierungsbedingungen
schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
- Ferner ist die
Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder
andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- die Pension
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Übernachtung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension
zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen
oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem
Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
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Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
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Die Pension Mittenentzwei
ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise der Pension in Bar am Anreisetag zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen der Pension an
Dritte.
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Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer in zwei Zimmern
ein.
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Die Preise können von der
Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension
oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension
Mittenentzwei dem zustimmt.
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Die Pension ist
berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
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Rücktritt des Kunden (Abbestellung,
Stornierung) |
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- Ein Rücktritt des
Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension
Mittenentzwei oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
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Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und
Zimmerrückgabe |
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- Der Kunde erwirbt
keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer
stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Für
die Anreise nach 20 Uhr bis 22.00 berechnen wir eine zusätzliche
Pauschale von 5 Euro pro Person zum Übernachtungsentgelt.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den
ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung
des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Kunden
steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
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Haftung
der Pension Mittenentzwei |
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Soweit dem Kunden ein
Stellplatz auf dem Hof bzw. Garage der Pension, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet die Pension Mittenentzwei nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen der Pension.
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Für die unbeschränkte
Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die
Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch -
gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
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Schlußbestimmungen |
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- Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden
sind unwirksam.
- Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
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Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist Potsdam. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand Potsdam.
- Es gilt deutsches
Recht.
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