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Potsdam  Pension  Ferienwohnung  Zimmervermietung

Karl - Liebknecht - Str. 92 / Ecke Grenzstraße 7 -- 14482 Potsdam
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Hausordnung

Damit Ihr Aufenthalt für Sie möglichst erholsam verläuft, haben wir eine Hausordnung erstellt, die Sie bitte mit Rücksicht auf die Hausgemeinschaft einhalten wollen.

Schlüssel
Die Schlüssel zu Ihren Zimmern passen auch zur Haustür bzw. zum Gartentor. Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand. Sie gehören zu einer Schließanlage. Bei Verlust eines Schlüssels, müssen Sie 200,00 € zahlen, da ein Teil der Schließanlage erneuert werden muss.

Wäsche, Sauberhaltung der Räume
Wir bitten unsere Gäste höflich, sich sauber in unseren Räumen zu verhalten. Sollten Sie Schuhe putzen wollen, so wenden Sie sich bitte an uns und wir helfen Ihnen gern mit entsprechenden Hilfsmitteln weiter. Sollten Schäden (u.a. Flecke auf dem Teppich) verursacht werden, so trägt diese Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen, erholsamen Urlaubsaufenthalt und stehen Ihnen gern weiterhin zur Verfügung

Jörg Mittenentzwei          

   
Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension Mittenentzwei
Geltungsbereich
 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension- Jörg Mittenentzwei (Grensztr. 7, 14482 Potsdam)

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension Mittenentzwei zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen bzw. abzusagen.

Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Die Pension Mittenentzwei haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Rücktritt der Pension
 
  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
    Stornierungsbedingungen schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
  • höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Übernachtung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.
  • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

 
  1. Die Pension Mittenentzwei ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension in Bar am Anreisetag zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer in zwei Zimmern ein.

  4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension Mittenentzwei dem zustimmt.

  5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
 
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension Mittenentzwei oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
 
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Für die Anreise nach 20 Uhr bis 22.00 berechnen wir eine zusätzliche Pauschale von 5 Euro pro Person zum Übernachtungsentgelt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung der Pension Mittenentzwei

 

  1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hof bzw. Garage der Pension, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension Mittenentzwei nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.

  2. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlußbestimmungen
 
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist  Potsdam. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Potsdam.
  4. Es gilt deutsches Recht.

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